Allgemeine Geschäftsbedingungen der transmit-Deutschland GmbH & Co.KG

§ 1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge zwischen der transmit-Deutschland GmbH & Co.KG (Auftragnehmerin) und ihren Auftraggebern.

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für künftige Geschäftsbeziehungen auch dann, wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die die Auftragnehmerin nicht ausdrücklich anerkennt, sind für diese unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn die Auftragnehmerin in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag des Auftraggebers vorbehaltlos ausführt.

§ 2. Leistungen

Die Auftragnehmerin erbringt ihre Leistung durch die Übersetzung von Texten sowie durch Dolmetschertätigkeiten, Lektorat, DTP-Arbeiten, Transkription u.ä. Die Leistung der Auftragnehmerin wird im Folgenden als Übersetzung bezeichnet.

Die Auftragnehmerin hat das Recht, den Auftrag sowie alle erforderlichen Daten an qualifizierte Dritte weiterzugeben. In diesem Fall bleibt sie jedoch ausschließliche Auftragnehmerin.

Die fachliche und sprachliche Richtigkeit des Ausgangstextes fällt ausschließlich in die Verantwortlichkeit des Auftraggebers.

Die Verwendung einer bestimmten Terminologie sowie einer bestimmten Sprachvariante kann nur erfolgen, wenn der Auftraggeber dies bei Auftragserteilung mitteilt und dies von der Auftragnehmerin schriftlich bzw. in elektronischer Form bestätigt wird.

Die für die Verwendung einer bestimmten Terminologie sowie einer bestimmten Sprachvariante erforderlichen Daten müssen vom Auftraggeber in einer zur Verarbeitung durch die Auftragnehmerin geeigneten digitalen Form zur Verfügung gestellt werden.

Die Wiedergabe von Zahlen erfolgt nach der Vorlage des Auftraggebers. Eine Überprüfung von Berechnungen und Umrechnungen erfolgt nicht. Fehler gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Fachausdrücke und Abkürzungen werden, sofern aus den Unterlagen und Anweisungen des Auftraggebers nichts anderes hervorgeht, in die allgemein übliche lexikalische Form übersetzt.

§ 3. Zahlungsbedingungen

Durch die schriftliche bzw. in elektronischer Form erklärte Bestätigung des Auftrages durch die Auftragnehmerin kommt der Vertrag zustande. Damit hat die Auftragnehmerin einen Anspruch auf eine Abschlagszahlung in Höhe von 50 % der vereinbarten Vergütung.

Der Vergütungsanspruch der Auftragnehmerin wird fällig mit Abnahme der Übersetzung durch den Auftraggeber. Dieser hat die Übersetzung unverzüglich nach Erhalt zu überprüfen.

Die Übersetzung gilt als abgenommen mit Ablauf von 12 Werktagen ab Übergabe der Übersetzung an ein Versandunternehmen bzw. Versand der Übersetzung auf elektronischem Wege oder mit Ablauf von sechs Tagen ab Benutzung durch den Auftraggeber, sofern dieser Zeitpunkt früher eintritt. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, den Auftraggeber hierauf bei Fristbeginn besonders hinzuweisen.

Die Übersetzung gilt auch als abgenommen, sofern der Auftraggeber den Rechnungsbetrag vorbehaltlos bezahlt. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, den Auftraggeber hierauf bei Fristbeginn besonders hinzuweisen.

Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von der Auftragnehmerin anerkannt wurden oder unstreitig sind.

Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Auftraggeber nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 4. Liefertermin

Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn dies von der Auftragnehmerin schriftlich bzw. elektronisch bestätigt wurde.

Voraussetzung für die Einhaltung eines Liefertermins ist der termingerechte Eingang sämtlicher vom Auftraggeber bereit zu stellenden Unterlagen in dem angegebenen Umfang bei der Auftragnehmerin. Für den Fall, dass diese Voraussetzung nicht erfüllt ist, verlängert sich die Lieferfrist um einen angemessenen Zeitraum.

Bei der Änderung des Auftragsgegenstandes, insbesondere des Auftragsumfanges, verlieren die bisherigen Liefertermine ihre Gültigkeit.

§ 5. Mängelbeseitigung, Gewährleistungsansprüche

Offensichtliche Mängel sind vom Auftraggeber innerhalb einer Frist von zwölf Werktagen ab Übergabe der Übersetzung an ein Versandunternehmen bzw. Versand der Übersetzung auf elektronischem Wege oder innerhalb von sechs Werktagen ab erstmaliger Nutzung, sofern dieser Zeitpunkt früher eintritt, bei der Auftragnehmerin schriftlich bzw. elektronisch geltend zu machen.

Macht der Auftraggeber die Ansprüche nicht innerhalb dieser Fristen geltend, gilt die Übersetzung hinsichtlich der offensichtlichen Mängel als mangelfrei. Eine spätere Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen hinsichtlich offensichtlicher Mängel ist ausgeschlossen.

Die Ansprüche des Auftraggebers gegen die Auftragnehmerin aufgrund aufgetretener Mängel sind auf die Nacherfüllung beschränkt. Für den Fall, dass die Nacherfüllung fehlschlägt, hat der Auftraggeber das Recht, die vereinbarte Vergütung herab zu setzen oder vom Vertrag zurückzutreten.

Dem Auftraggeber obliegt es, Mängel konkret und detailliert darzulegen.

Mängel, die darauf beruhen, dass die Vorlage schlecht lesbar, fehlerhaft oder unvollständig ist sowie in der Vorlage eine fehlerhafte Terminologie verwendet wurde, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

§ 6. Verzug

Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, ist die Auftragnehmerin berechtigt, bereit gestellte Auftragsunterlagen (z.B. zu übersetzende Texte), gleich in welcher Form diese zur Verfügung gestellt wurden, zurück zu behalten, bis die Begleichung des Rechnungsbetrages sowie des eingetretenen Verzugsschadens erfolgt ist.

Hält der Auftraggeber nicht die vereinbarten Zahlungsbedingungen ein, ist die Auftragnehmerin berechtigt, die Bearbeitung von sämtlichen Aufträgen des Auftraggebers so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seiner Zahlungsverpflichtung nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, für die eine verbindliche Lieferzeit vereinbart wurde.

Durch die Einstellung der Bearbeitung erwachsen dem Auftraggeber keinerlei Rechtsansprüche.

§ 7. Kündigung

Das Kündigungsrecht des Auftraggebers ist beschränkt auf die Kündigung aus wichtigem Grund.

Im Falle der Kündigung durch eine der Vertragsparteien hat die Auftragnehmerin einen Anspruch auf Vergütung der erbrachten Leistung in Höhe von € 1,40 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer je Normzeile à 50 Zeichen.

Dem Auftraggeber steht der Nachweis frei, dass die Auftragnehmerin keine oder nur eine geringere Vergütung beanspruchen kann.

§ 8. Haftung

Die Auftragnehmerin haftet für einfache Fahrlässigkeit nur, wenn es sich um die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten oder die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit handelt. Im Übrigen ist die Haftung der Auftragnehmerin bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Ist der Auftraggeber Unternehmer, ist die Haftung für Vermögensschäden darüber hinaus auf solche Schäden begrenzt, die typischerweise bei Geschäften der Auftragnehmerin entstehen können.

Ein Rückgriff des Auftraggebers auf die Auftragnehmerin zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen Dritter ist ausgeschlossen.

Die Auftragnehmerin haftet nicht für Änderungen an der Übersetzung durch den Auftraggeber.

Die Auftragnehmerin haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber Übersetzungen veröffentlicht, obwohl diese nicht lektoriert wurden.

Die Auftragnehmerin verwendet aktuelle Antivirensoftware. Sie ist nicht für die Virenfreiheit übermittelter Dateien verantwortlich. Sie haftet bei einfacher Fahrlässigkeit insbesondere nicht für durch Computerviren, Computerwürmer, trojanische Pferde oder Ähnliches verursachte Schäden.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, von der Auftragnehmerin übermittelte Dateien vor dem Öffnen auf Computerviren, Computerwürmer, trojanische Pferde oder Ähnliches zu überprüfen.

Ebenso haftet die Auftragnehmerin bei einfacher Fahrlässigkeit nicht für Verletzungen der Geheimhaltungspflicht aufgrund von Übertragungsfehlern bei der Auftragsabwicklung, insbesondere bei der Übermittlung der Leistung und den Vorlagen auf elektronischem Wege.

Bei Verlust von Daten haftet die Auftragnehmerin nur für den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer. d.h. mindestens täglicher, Datensicherung durch den Auftraggeber für die Wiederherstellung der Daten erforderlich wäre.

§ 9. Verjährung

Die Ansprüche des Auftraggebers gegen die Auftragnehmerin verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

§ 10. Rechte an der Übersetzung

Alle Rechte an den von der Auftragnehmerin vermittelten Übersetzungen verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung bei der Auftragnehmerin. Erst nach vollständigem Eingang des Rechnungsbetrages geht das Nutzungsrecht auf den Auftraggeber über.

Die Auftragnehmerin ist und bleibt Inhaberin des Urheberrechtes an der Übersetzung.

Die von der Auftragnehmerin erstellten Übersetzungen sind nicht zur Veröffentlichung bestimmt und geeignet, es sei denn, sie wurden von der Auftragnehmerin lektoriert. Vor der Veröffentlichung bedürfen sämtliche Übersetzungen des Lektorats.

Das Lektorat ist nur dann Bestandteil des Auftrages, wenn die Auftragnehmerin damit ausdrücklich beauftragt wurde.

Eine Übersetzung darf unter Nennung des Namens der Auftragnehmerin nur dann veröffentlicht werden, wenn die Veröffentlichung der Übersetzung ohne Abänderung erfolgt.

§ 11. Anzuwendendes Recht

Die Parteien vereinbaren in Hinblick auf sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

§ 12. Gerichtsstand

Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen der Auftragnehmerin und dem Auftraggeber aus den zwischen diesen geschlossenen Verträgen ist der Sitz der Auftragnehmerin, sofern der Auftraggeber nicht Verbraucher ist.

§ 13. Salvatorische Klausel, Schriftform

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam oder nichtig sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.

Sämtliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform bzw. der elektronischen Form. Dies gilt auch für die Vereinbarung über das Schriftformerfordernis bzw. das Erfordernis der elektronischen Form selbst.

Stand: Januar 2020